Zur heutigen 1. Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr erklärt die hannoversche SPD Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack:

Regelungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet sind dringend erforderlich. Die Bundesregierung handelt jetzt schon für viele Verbraucher zu spät.
Wir fordern darüber hinaus eine strenge Reglementierung der Inkassounternehmen.

Das Problem der Kostenfallen im Internet ist der Bundesregierung schon seit rund zwei Jahren bekannt. Das Problem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet Kosten auslösen, die sie nicht auslösen wollten. So verstecken sich hinter Kochrezepten, Horoskopen, Hausaufgabenhilfen oder Software zuweilen versteckte Abonnements. Die Kostenpflicht steht oft im Kleingedruckten. Verbraucherinnen und Verbraucher klicken auf einen Button und schließen Verträge, deren Inhalt ihnen nicht bewusst ist. Die Unternehmen berufen sich dann auf den Vertrag und fordern die Gelder mit aller Härte ein.
Eine jüngst durch den Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichte Studie beschreibt, dass 5,4 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in den letzten zwei Jahren in eine solche Kostenfalle getappt sind. Die Bundesregierung begleitete dies sehenden Auges und begründete ihr zögern mit dem Abwarten europäischer Regelungen.
Bereits im Juli 2010 hatte die SPD-Fraktion einen Gesetzesentwurf eingebracht, der dieses Problem beseitigen sollte. Die Koalition lehnte damals ab. Im Klartext heißt das: Die Koalition kannte das Problem, sie wusste, dass Handlungsbedarf bestand, handelte aber nicht. Die hannoversche Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack meint hierzu: „Die Zögerlichkeit, die die Bundesregierung in der Verbraucherpolitik an den Tag legt ist nicht hinnehmbar. Insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher finanzielle geschädigt werden.“
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz wird es der Bundesregierung nicht gelingen das Problem in all seinen Auswüchsen zu bekämpfen. Denn die juristische Seite ist nur eine der Medaille. Auf der anderen setzen dubiose Inkassounternehmen die zweifelhaften Forderungen durch. Sie tun dies mit erschreckenden Methoden. Das ergab eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Teilweise drohen die Inkassounternehmen sogar mit Hausbesuchen durch ihre Außendienstmitarbeiter. Daneben erheben sie teilweise völlig unverhältnismäßige Gebühren für ihre Tätigkeit. Kerstin Tack ist daher der Auffassung: „Wir brauchen dringend strengere Regeln für Aufsicht und Gebühren der Inkassounternehmen. Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass Forderungen erhoben und durchgesetzt werden, wie im wilden Westen.“
Es verbleibt zu hoffen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bald möglichst vor den dargestellten Szenarien geschützt werden.