Zur gestrigen Debatte des Antrages der SPD-Fraktion Verbraucherschutz stärken – Honorarberatung etablieren erklärt die hannoversche SPD-Abgeordnete Kerstin Tack:

Das Thema Honorarberatung wird künftig federführend vom Finanzausschuss statt vom Verbraucherschutzausschuss betreut. Das beschloss der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalition anlässlich der gestrigen Debatte um einen Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Honorarberatung.

Offenbar traut die Koalition ihrer eigenen Ministerin nicht zu, das Thema Honorarberatung auch nur angemessen zu vertreten. Das ist einmal mehr eine schallende Ohrfeige für Frau Aigner.
Im Verwaltungsrecht gibt es eine sogenannte Untätigkeitsklage, mit der Behörden zum Handeln gezwungen werden können. Gäbe es ein solches Verfahren auch in der Legislative, würde Verbraucherschutzministerin Aigner wohl viel Zeit vor Gericht verbringen. Zum vorliegenden Thema hielt Aigner bereits 2008 ein Gutachten in den Händen, aus dem die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hervorgeht. Außer mit presseträchtigen Papieren ist Aigner das Thema bis heute nicht angegangen.
Das Thema hat enorme Bedeutung für den finanziellen Verbraucherschutz. Gerade in Krisenzeiten muss die Regierung endlich aufwachen und den Verbraucherschutz stärken.