Die SPD-Bundestagsfraktion bringt in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) in den Bundestag ein, dazu erklärt die hannoversche SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack :
Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Missstände oder sogar kriminelle Handlungen in ihren Unternehmen aufdecken, müssen sie vor Kündigung und sonstigen Benachteiligungen geschützt werden.

Ob beim Gammelfleischskandal oder in Banken und Pflegeheimen: Mutige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen zum Wohle der Allgemeinheit immer wieder auf Missstände oder gar kriminelle Handlungen in ihren Unternehmen hin. Bisher haben sie dadurch in der Regel ihren Arbeitsplatz verloren und gehen ein hohes Risiko ein.

Um diese Hinweisgeber gesetzlich besser zu schützen, hat die SPD- Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, da die Bundesregierung trotz mehrfacher Aufforderungen tatenlos bleibt.

Unser Gesetzentwurf legt jetzt Rechte und Pflichten von Hinweisgebern fest. Kündigungen oder Benachteiligungen für berechtigte Hinweise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind künftig verboten.
Auch Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsverweigerungsrecht werden festgeschrieben.

In anderen Ländern werden Hinweisgeber längst gesetzlich geschützt, in Deutschland wird Zivilcourage oft nicht anerkannt, sondern als Denunziantentum abgetan. Dies muss sich verändern und unser Gesetzentwurf trägt sicher dazu bei.