Zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr am 01.08.2012 erklärt die hannoversche Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack:
Wir müssen Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren und vor Fallstricken des Internets bewahren. Das fängt bei Fragen rund um den Vertragsschluss an und geht bis zum Datenschutz. Die Einführung der Button-Lösung in deutsches Recht ist ein erster Schritt, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit im Umgang mit der digitalen Welt zu geben.

Ein Vertrag ist nur dann geschlossen, wenn beide Vertragspartner das wissen und wollen. So einfach ist die Aussage, die hinter dem morgen in Kraft tretenden Gesetz steht – und ebenso wichtig. Denn diese Aussage war im online-Handel bisher nicht selbstverständlich. Insbesondere sogenannte Abofallen kosteten Verbraucherinnen und Verbraucher, die noch nicht einmal wussten, dass sie einen Vertrag geschlossen hatten, Unsummen.
An vielen weiteren Stellen muss die Bundesregierung dringend Standards schaffen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern im digitalen Bereich die Transparenz und das Vertrauen zu gewährleisten, das sie aus ihrem normalen Leben kennen.
An erster Stelle der Aufgabenliste der Bundesregierung steht dabei die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie, mit der die Pflicht zur Warnung vor Cookies in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Doch während beispielsweise in Frankreich und Großbritannien bereits eine Warnung auf den Bildschirmen erscheint und die Frist zur Umsetzung bereits seit über einem Jahr abgelaufen ist, denkt die Bundesregierung noch nicht einmal an eine Umsetzung, sondern lässt Datenkraken weiterhin im Hintergrund fischen, ohne dass es Verbraucherinnen und Verbraucher merken.