Freitag 19.Oktober 2012

a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
Eine gesetzliche Obergrenze für verbrauchergerechte Dispositionszinsen
– Drucksache 17/10988 –
b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE
Begrenzung der Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite
– Drucksache 17/10855 –

Quelle "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des

Rede Kerstin Tack, SPD

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!

Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Banken sich einerseits bei der Zentralbank billiges Geld beschaffen, andererseits aber ausgerechnet jene Kunden mit hohen Zinsen abkassieren, die am wenigsten haben.

Das war ein Zitat von Frau Verbraucherministerin Ilse Aigner vom Februar 2012.
Frau Aigner hat im Frühjahr dieses Jahres keine Gelegenheit ausgelassen, der geneigten Öffentlichkeit gegenüber ihre Empörung darüber zum Ausdruck zu bringen, wie schlimm sie es findet, was die Banken den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit überhöhten Dispozinsen antun. Keine Schlagzeile war ihr groß genug. Sie werde das jetzt anpacken, hat sie gesagt.
Dann nahm die Show wie immer ihren Lauf: Mit Steuergeldern ist ein Gutachten finanziert worden, dessen Ausfluss mitnichten irgendeine Konsequenz für politisches Handeln der Bundesregierung hat.
Als das Gutachten im Juli vorgelegt wurde, war Frau Aigners bekannte Reaktion: Lassen Sie uns freundschaftlich darüber reden, damit wir der Öffentlichkeit irgendetwas präsentieren können. – Regeln wolle sie aber nichts.
Das ist, finde ich, schon ein bisschen Verarsche derer, die sich darauf verlassen haben, dass, wie es vor einem halben Jahr angekündigt worden ist, gegen zu hohe Dispozinsen etwas getan wird. Da hätte ich es ehrlicher gefunden, wenn man von Anfang an – wie Frau Heil das hier für die CDU/CSU-Fraktion formuliert hat – gesagt hätte, dass man findet, dass alles bleiben könne, wie es ist, und dass man keinen Regelungsbedarf sehe.
Zuerst verkünden, man sehe großen Handlungsbedarf, dann aber nichts tun, das ist für jemanden, der zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Ministeramt bekleidet, eindeutig zu wenig.
Frau Heil, wir schlagen gar nicht vor, dass jede Bank einen identischen Zinssatz nehmen soll. Um Gottes willen! Was wir vorschlagen, ist ein Prozentsatz, über den die Banken beim Dispozins nicht hinausgehen können. Das heißt nicht, dass jede Bank einen identischen Zinssatz nehmen müsste. Wir schlagen vor, dass für darüber hinausgehende Zinsen der Wucherparagraf, wie im BGB geregelt – Stichwort „doppelter Zinssatz“ –, greift. Das muss man nicht erst regeln, das ist schon Bestandteil des BGB.
Vorgestern hat die Welt das System der Banken mit dem Dispokredit ziemlich gut analysiert. „Über Geld spricht man nicht“, beginnt der Artikel. Dann wird gefragt: Ist es Tugend oder ist es Unverschämtheit von den Banken, zu meinen, dass man an der Stelle aus eigenem Handeln heraus keinerlei Gesprächs- und Regelungsbedarf sieht?
Wir wissen, dass das Versprechen von Transparenz und Selbstverpflichtungen, insbesondere von Banken, uns bei allen anderen Themen nicht wirklich weitergebracht hat. Das Girokonto für jedermann, Frau Heil, das Sie gerade angesprochen haben, ist das allerbeste Beispiel dafür, dass uns genau diese Selbstverpflichtung, die sich die Banken auferlegen, nicht weiterhilft. Hier haben wir genau die Situation: 600 000 Menschen in Deutschland haben kein Konto – trotz Selbstverpflichtung –, und Sie wollen nicht regeln. Jetzt warten Sie darauf, dass das Europa regelt, weil Sie auch hier wieder einmal keinen Handlungsbedarf sehen. Wir sagen: Der Handlungsbedarf ist nicht nur da, er ist groß, er ist unmittelbar, er ist akut.

Deshalb bitten wir darum: Überdenken Sie im weiteren Verlauf der Debatten Ihre Position! Wir würden uns freuen, wenn wir ein gemeinsames Ergebnis erzielen würden.
Herzlichen Dank.