Rede von Kerstin Tack am 25.10.2012

TOP 11

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht, sowie Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Entschließungsantrag der Fraktion der SPD.

Quelle "Deutscher Bundestag"

Das Video zur Rede finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des

Kerstin Tack (SPD):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brinkhaus, Ihre Rede war relativ laut. Da Sie von Elend gesprochen haben: Ja, auch das war relativ elend.
Ich will sagen: Sie haben völlig recht. Ich betrachte das, was wir hier heute beschließen sollen, aus verbraucherpolitischer Sicht. Es entspricht, wenn man Ihnen und der FDP glauben soll, nicht einmal ansatzweise dem, was Frau Aigner als Ministerin und die Kollegen aus der Regierungskoalition versprochen haben, als sie im Koalitionsvertrag eine effizientere Aufsicht angemahnt haben. Wir wollen, dass Verbraucherschutz explizit als Ziel der Finanzaufsicht festgeschrieben wird. Wir wollen nicht, dass er nur in der Begründung eines Gesetzentwurfes steht, sondern wir wollen, dass er als Ziel in einem Gesetz festgeschrieben wird.
Herr Schick, machen Sie es nicht zum Alleinstellungsmerkmal der Grünen. – Okay. – Dieses Ziel muss fest definiert werden. Diese Auffassung eint uns; daher sollten wir uns nicht gegenseitig die Show stehlen
Wir in der Opposition sind uns sehr einig, dass dieses Ziel festgeschrieben werden muss.
Wir sind uns auch sehr einig in dem Punkt, dass wir die Finanzaufsicht dadurch stärken können, dass wir ihr einen Finanzmarktwächter zur Verfügung stellen. Es geht um die Stärkung der Verbraucherzentralen, die genau das tun sollen, was sie am besten können: Sie sollen beraten. Sie sollen zusammentragen. Sie sollen informieren. Sie sollen aber ihre Erkenntnisse auch an die Aufsichtsbehörden geben können, damit Aufsichtsbehörden tätig werden müssen.
Genau dafür treten wir ein. Wir sehen, dass die BaFin auch im Interesse des Verbraucherschutzes tätig werden muss. Wir sind uns sicher – zumindest in den Oppositionsreihen –, dass ein Finanzmarktwächter eine sinnvolle, hilfreiche und gelingende Ergänzung zur staatlichen Marktaufsicht ist.
Der Verbraucherbeirat, der hier schon mehrfach positiv erwähnt wurde, wird ausschließlich in der Gesetzesbegründung genannt und hat keinerlei Rechte, weder Informations- noch Anhörungsrechte. Wir wollen mehr.
Ferner wollen wir, dass die blinden Flecken endlich beseitigt werden. Wir wollen, dass alle, auch die freien Finanzvermittler und künftig auch die Honorarberater, unter die Aufsicht der BaFin fallen. Auch das wäre in Ihrem Sinne, würden Sie Ihren Koalitionsvertrag ernst nehmen.
Zur Frage von Testkäufern wurde von der Grünen-Fraktion ein eigener Antrag eingebracht. Auch wir wollen Testkäufer, und wir stehen damit nicht allein: Noch Anfang des Jahres hat die Verbraucherministerin, Frau Aigner, landauf, landab gefordert, dass die BaFin Testkäuferinnen und Testkäufer einsetzt.
Bis heute gibt es solche Testkäufer nicht. Die Ministerin kann sich nicht verteidigen: Sie ist nicht da. Heute würde sie wahrscheinlich anders reden. Aber das war ihre Forderung, diese Forderung hat sie Anfang des Jahres gestellt. Heute will die Koalition davon nichts mehr wissen. Auch das hat etwas mit Elend zu tun.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir heute diesen Gesetzentwurf ablehnen, dann hat das viele Gründe, nicht nur den Verbraucherschutzgrund. Es hat explizit auch den Grund, dass wir aus Europa etwas zu erwarten haben. Wir regeln besser dann, wenn wir wissen, was auf uns zukommt.
Herzlichen Dank.