Ankündigen, prüfen, vor der Lobby kuschen – das ist die Verbraucherpolitik von Frau Aigner.
Im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherpolitik am heutigen 20.02.2013 erklärt sie, dass die Gesetze ausreichend sind. Warum erstellt sie dann aber einen neuen Aktionsplan?

Schlimmer noch: Mit dem „Aktionsplan“ macht sich der Bock zum Gärtner:
Was Ilse Aigner gestern noch abgelehnt hat, schlägt sie jetzt doch vor.

• Herkunftskennzeichnung: in 2011 abgelehnt, heute gefordert
• Verbraucherinformation steigern: in 2012 abgelehnt, heute gefordert
• stärkere Sanktionen: in 2011 abgelehnt, heute gefordert

Ihr Verbraucherinformationsrecht verhindert, dass die Behörden die Namen von
Pferdefleischprodukten und Herstellern nennen dürfen. Änderungsvorschlägen
des Bundesrates ist sie noch vor zwei Wochen nicht gefolgt. Laut „Aktionsplan“ soll das Verbraucherinformationsrecht jetzt „praxissicher“ und „angemessen“ „optimiert“ werden. Bei diesen vorsichtigen Formulierungen liegt die Befürchtung nahe: Ministerin Aigner
wird wieder vor der Lobby einknicken. Wir fordern schon lange eine Offenlegung aller behördlichen Untersuchungsergebnisse. Nur wenn Gauner und Betrüger befürchten, öffentlich genannt zu werden, wird sich etwas ändern.

Noch im letzten Jahr hat Ilse Aigner abgelehnt, die Herkunft von Fleisch zu kennzeichnen. Jetzt soll diese vielleicht doch kommen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch - auch als Zutat in Fertiggerichten.

Wenn Lebensmittelskandale von Mitarbeitern aufgedeckt werden, gehören sie unter den Schutz der Rechtsordnung. Das von Seehofer versprochene Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern hat die Wirtschaftslobby verhindert. Unsere Vorschläge zum Schutz von Hinweisgebern/Wistleblowern werden seit Monaten von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln ist essentiell, um Betrüger zu entlarven.
Die Lieferkette muss für die Kontrolleure transparent werden, und zwar nicht nur über eine, sondern über alle Handelsstufen hinweg. Wir brauchen eine wirkliche Rückverfolgbarkeit .

Für Regelkontrollen müssen kostendeckende Gebühren erhoben werden, damit die Aufsicht auch in Zeiten knapper Kassen gut aufgestellt ist. In Niedersachen wurde das auf Vorschlag der SPD so im Koalitionsvertrag verankert. Andere Bundesländer sollten dem folgen.

Betrug darf sich nicht lohnen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen dafür sorgen, dass Betrüger hart bestraft werden. Und die durch Verbrauchertäuschung erzielten Gewinne der Lebensmittelindustrie müssen abgeschöpft werden. Hierfür ist keine Gesetzesänderung erforderlich. Wenn die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten, wird die Strafverfolgung einfacher.

Das Regionalfenster von Frau Aigner ist eine Mogelpackung, auch wenn darunter gute Initiativen versammelt sind: Milch aus Holland könnte von einer Molkerei aus Mecklenburg-Vorpommern unter dem Siegel „von der Küste“ als regional vermarktet werden. Besser wäre ein gesetzlicher Schutz der Bezeichnung „regional“. Das will aber Frau Aigner nicht. Genauso wenig wie eine Förderung der Regionalvermarktung. Im Haushalt 2013 haben wir ein Bundesprogramm Regionalvermarktung gefordert.