Anlässlich der ersten Lesung des Honoraranlageberatungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 21.02.2013 erklärt die hannoversche Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack:
Das Honoraranlageberatungsgesetz ist eine einzige Enttäuschung und ein Etikettenschwindel. Weder wird damit die notwendige Transparenz auf dem Markt für Finanzprodukte geschaffen, noch trägt es dazu bei, dass Anlegerinnen und Anleger sich darauf verlassen können, dass der Finanzanlageberater nur in ihrem Interesse berät.

Statt dessen werden sogar zusätzliche Fehlanreize gesetzt.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft kein umfassendes und klares Berufsbild
der Honorarberatung. Statt einer Alternative zur Provisionsberatung hält die
Bundesregierung Honorarberaterinnen und Honorarberater im Nischenbereich und
degradiert sie damit zur „Subkultur“ im Finanzmarkt. Dabei muss klar
sein: Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf
Honorarbasis tätig ist, der berät. Völlig unverständlich ist außerdem,
warum die Bundesregierung die Honorarberatung nur für einen Teilbereich der
Finanzprodukte reguliert und zum Beispiel die Versicherungsbranche nicht mit
einbezogen ist, damit eine umfassende Beratung für den Kunden erfolgen kann.
So würde das Schutzniveau für die Anlegerinnen und Anleger auch in Zukunft
davon abhängen, ob sie sich zufällig für das Richtige interessieren.

Die vorgesehene Möglichkeit der Provisionsdurchleitung schafft zusätzliche
Fehlanreize. Auch wenn es kein vollständiges Provisionsverbot geben muss:
Wir müssen endlich begreifen, dass jede Form des Provisionsflusses Anleger
beeinflusst. Es kann nicht sein, dass weiter Provisionen fließen und diese
nur an die Kunden weitergeleitet werden müssen. Das verwischt wieder einmal
die Grenzen zwischen provisionsgestützter Vermittlung und Beratung.

Die SPD hat schon vor Monaten ein eigenes Konzept zur Stärkung der
Honorarberatung vorgelegt: Seine Bestandteile sind ein klares Berufsbild,
eine Verbot von Provisionsdurchleitungen und die Verpflichtung zum Angebot
von Nettotarifen. Das wäre im Interesse vieler Anlegerinnen und Anleger.
Diesem Anspruch wird das Gesetz jedoch in keiner Weise gerecht.