Nach wie vor gibt es in Deutschland etliche Menschen, die kein Girokonto haben. Die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben unserer modernen Gesellschaft setzt den Zugang zu den wichtigsten Finanzdienstleistungen aber voraus. Ohne Girokonto und damit angewiesen auf die Verwendung von Bargeld können Bürgerinnen und Bürger nur schwer eine Wohnung und einen Arbeitsplatz finden, Steuern zahlen und staatliche Geldleistungen beziehen. Eine breite Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr fördert die Eingliederung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland.

Ich setze mich daher dafür ein, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit erhält, ein Girokonto mit den üblichen Funktionen zu angemessenen Konditionen eröffnen zu können. Da eine Selbstverpflichtung der Banken nach über 15 Jahren nicht zur Bereitschaft der deutschen Kreditwirtschaft geführt hat, allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, benötigen wir eine gesetzliche Grundlage. Mit dem Verzicht auf eine wirksame Selbstregulierung zwingt die Branche den Gesetzgeber nunmehr, die Institute zur Führung eines Guthabenkontos für bisher kontolose Verbraucher gesetzlich zu verpflichten. Die Beispiele Belgien und Frankreich zeigen, dass solche Regelungen bereits kurz nach Inkrafttreten nachhaltige Wirkung entfalten.

Antrag: Recht auf ein Guthabenkonto einführen – Kontopfändungsschutz sichern