Die Zinssätze für vereinbarte oder geduldete Kontoüberziehungen sind unverhältnismäßig hoch. Die Bandbreite liegt zwischen sechs und fast 20 Prozent pro Jahr. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen jährlichen Überziehungszinssätze für private Haushalte dagegen nach offiziellen Statistiken lediglich 8,84 Prozent.

Im Gegensatz dazu können sich deutsche Kreditinstitute bei der Europäischen Zentralbank (EZB) für derzeit 0,12 Prozent pro Jahr (Leitzins) refinanzieren, auf dem Interbankenmarkt beträgt der Zinssatz für Geld, dass sich die Banken gegenseitig leihen, aktuell lediglich 0,65 Prozent pro Jahr (EURIBOR). Kundinnen und Kunden der Kreditinstitute profitieren von diesen historisch niedrigen Zinssätzen aber nicht.

Überhöhte Zinssätze für die Überziehung privater Girokonten sind nicht begründbar und auch nicht akzeptabel. Alle vorliegenden Studien zeigen, dass der Markt bei den Überziehungszinsen nicht funktioniert und die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher machen ihre Kontenwahl in der Regel nicht von der Höhe der Überziehungszinssätze abhängig. Die Kreditinstitute nutzen diesen Umstand zu ihren Gunsten aus. Alle Erfahrungen zeigen, dass verbesserte Transparenzregelungen und Appelle an die Kreditwirtschaft keine nachhaltigen Ergebnisse bringen.

In dem Antrag „Eine gesetzliche Obergrenze für verbrauchergerechte Dispositionszinsen“ (Drs. 17/10988) fordert die SPD die Bundesregierung auf, die Zinssätze gesetzlich zu deckeln. Für vereinbarte Überziehungen dürfen keine Kosten anfallen, die mehr als acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen. Bei geduldeten Überziehungen sind Banken verpflichtet, auf günstigere Kreditprodukte hinzuweisen.

Zudem soll die Preistransparenz bei Überziehungskrediten verbessert werden. Die Bundesregierung soll dem Bundestag alle zwei Jahre über die Zinsentwicklung bei Kreditprodukten berichten. Eine Erhebung dieser Daten auf europäischer Ebene ist zu erwägen.

Antrag: