Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) befasst. Die Gesetzesreform zielt darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung weiter abzubauen. Gemeinsam mit Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, hierzu:

„Die aktuelle Fassung des BGG ist inzwischen fast 14 Jahre alt. Angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 verbindlich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist die Weiterentwicklung des Gesetzes richtig und wichtig.

Derzeit müssen nur Neubauprojekte oder sehr große Umbauten barrierefrei gestaltetet werden. Mit den geplanten Neuregelungen sollen Barrieren nun auch in Bestandsbauten und bei kleineren Baumaßnahmen beseitigt werden.

Auch im kommunikativen Bereich treibt das neue BGG die Barrierefreiheit des Bundes voran. Zusätzlich zu den Internetauftritten der Bundesverwaltung, die bereits seit 2002 barrierefrei sein müssen, soll dies nun auch für das Intranet und die Vorgangsbearbeitung der Beschäftigten gelten. Die Bundesbehörden sollen zudem mehr Informationen in leichter Sprache bereitstellen und müssen bei Bedarf auch Bescheide und Vordrucke in leichter Sprache erläutern.

Um die Umsetzung von Barrierefreiheit zu unterstützen wird eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet. Sie berät sowohl die Verwaltung als auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.“

„Die aktuelle Fassung des BGG ist inzwischen fast 14 Jahre alt. Angesichts der Erfahrungen aus der Praxis und der in Deutschland seit 2009 verbindlich geltenden UN-Behindertenrechtskonvention ist die Weiterentwicklung des Gesetzes richtig und wichtig.

Derzeit müssen nur Neubauprojekte oder sehr große Umbauten barrierefrei gestaltetet werden. Mit den geplanten Neuregelungen sollen Barrieren nun auch in Bestandsbauten und bei kleineren Baumaßnahmen beseitigt werden.

Auch im kommunikativen Bereich treibt das neue BGG die Barrierefreiheit des Bundes voran. Zusätzlich zu den Internetauftritten der Bundesverwaltung, die bereits seit 2002 barrierefrei sein müssen, soll dies nun auch für das Intranet und die Vorgangsbearbeitung der Beschäftigten gelten. Die Bundesbehörden sollen zudem mehr Informationen in leichter Sprache bereitstellen und müssen bei Bedarf auch Bescheide und Vordrucke in leichter Sprache erläutern.

Um die Umsetzung von Barrierefreiheit zu unterstützen wird eine neue Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet. Sie berät sowohl die Verwaltung als auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft.“