Der Deutsche Bundestag debattiert heute über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Mit dem Bundesteilhabegesetz, dessen Gesetzentwurf in dieser Woche veröffentlicht wurde, will die SPD-Bundestagsfraktion die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Hierzu erklärt Kerstin Tack, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist auf unserem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ein wichtiger Baustein. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Berufswünsche selbstbestimmt verwirklichen können. Darum muss ihnen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt offen stehen und die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen sollte nicht vorprogrammiert sein.

Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir jene Menschen mit Behinderungen, die gerne auf den ersten Arbeitsmarkt wollen, besser unterstützen und mehr passgenaue Beschäftigung in der freien Wirtschaft ermöglichen. Im vergangenen Jahr haben wir darum die finanzielle Stärkung von Integrationsprojekten beschlossen. Sie werden insgesamt zusätzliche Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds erhalten. Sie gehören zum ersten Arbeitsmarkt und beschäftigen zugleich überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderungen.

Nun freuen wir uns sehr über das Budget für Arbeit, das mit dem neuen Bundesteilhabegesetz kommen soll. Mit dem Budget für Arbeit können sowohl die Assistenzleistungen der Arbeitnehmer als auch die Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber dauerhaft finanziert werden. Individuelle Lösungen vor Ort in den Betrieben erfahren so eine wichtige Unterstützung.

Inklusive Arbeitsplätze finden sich zumeist vermehr dort, wo bereits Menschen mit Behinderungen arbeiten und ihre Expertise in die Gestaltung von Arbeitsplätzen einfließen lassen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt darum, dass der Referentenentwurf zum Bundesteilhabgesetz die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen vorsieht. Sie sind wichtige Partner für die erfolgreiche Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.“