Anlässlich der heutigen Beratung im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „25 Jahre Waffenstillstandsabkommen in der Westsahara – UN-Resolution 690 umsetzen, Referendum durchführen“ (Drs. 18/824) erklären die Abgeordneten Frank Heinrich (CDU), Kerstin Tack (SPD), Sevim Dagdelen (DIE LINKE) und Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Mitglieder des Kuratoriums von „Freiheit für die Westsahara e.V.“:

Infolge des seit Jahrzehnten ungeklärten völkerrechtlichen Status, ist die Lage der Menschenrechte in der Westsahara desaströs. Man muss von einer dauerhaften sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Diskriminierung der saharauischen Bevölkerung sprechen. Eine Verbesserung ihrer Situation ist nicht in Sicht.

Bis heute leben, je nach Schätzung, zwischen 100.000 und 160.000 Sahauris in Flüchtlingslagern nahe der Stadt Tindouf in der algerischen Sahara. Das Gebiet der Westsahara ist aktuell durch eine befestigte und verminte Grenzanlage geteilt, die von Marokko entlang der Waffenstillstandslinie von 1991errichtet wurde.

Seit 1963 – und damit seit einem halben Jahrhundert! - steht die Westsahara auf der Liste der Vereinten Nationen als ein „Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung“.

Die organisierte und international anerkannte Vertretung der Saharauis, die Polisario, tritt auf der Stelle. Die Afrikanische Union hat die Polisario als Vertretung der Saharauis anerkannt, woraufhin Marokko aus der Union ausgetreten ist. Ein Status, an dem sich seit Jahren nichts ändert.

Es wächst die zweite Generation Saharauis heran, die unter menschenunwürdigen Bedingungen lebt. Es wächst eine Generation heran, die noch niemals in Freiheit gelebt hat. Gut ausgebildete junge Menschen haben keine Perspektive. Weder auf Arbeit oder Wohlstand, noch auf freie demokratische Gestaltungsmöglichkeiten in ihrem Land – ja, sie wissen nicht einmal, ob der völkerrechtliche Status der Westsahara zu ihren eigenen Lebzeiten geklärt werden wird. Das hier ein Nährboden für extremistisches Gedankengut zumindest entstehen könnte, liegt auf der Hand.

Immerhin verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 27. April 2011 einstimmig die Resolution 1979 zur Lage in der Westsahara. Diese Resolution bringt in der Präambel erstmals die Notwendigkeit der Verbesserung der Menschenrechte in der Westsahara und den Lagern in Tindouf zur Sprache. Mit ihr wurde zugleich die Verlängerung des Mandats der VN-Mission MINURSO beschlossen, das seitdem regelmäßig verlängert wurde, letztmalig am 29. April diesen Jahres mit einer Laufzeit bis zum 30. April 2017.

Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Formulierung der Resolution 690 vom 29. April 1991, in der ein Referendum über den völkerrechtlichen Status der Westsahara gefordert wird, und welche die MINURSO Mission der Vereinten Nationen begründet.

Eine Umsetzung ist bis heute nicht erfolgt. Die Durchführung des Referendums scheitert an den verschiedenen Positionen und Interessen der Konflikt-Parteien – vor allem Marokkos, Algeriens und der Polisario. Marokko sollte in diesem Zusammenhang die Ausweisung der zivilen Mitarbeiter der MINURO-Mission nach Äußerungen von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zurücknehmen und seine Beteiligung an den Kosten der Mission wieder aufnehmen.

Wir fordern gemeinsam: Es muss alles dafür getan werden, das Referendum so schnell wie möglich umzusetzen, denn nur ein völkerrechtlich geklärter Status schafft die Voraussetzung für eine dauerhafte Verbesserung der ökonomischen, sozialen und menschenrechtlichen Situation in der Westsahara. Als Mitglieder des Kuratoriums des Vereins „Freiheit für die Westsahara e.V.“ fordern wir ebenfalls die Erweiterung des MINURSO-Mandats auf die Einhaltung der Menschenrechte.